Windkraftanlagen Waldeck, Netzer Berg
Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 BundesimmissionsSchutzGesetz (BImSchG)
Das Regierungspräsidium informiert, dass für die Vorrangfläche Waldeck, Netzer Berg, ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 BImSchG vorliegt.
Hierzu noch ein paar ergänzende Hinweise:
Im Teilregionalplan Energie Nordhessen sind u.a. Vorrangflächen Windenergie in der Gemarkung Naumburg (Am Langen Wald) und Waldeck (Netzer Berg) vorgesehen.
Gegen die Aufnahme der Flächen in den Teilregionalplan hat die Gemeinde Edertal auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 21.05.2015 Bedenken angemeldet. Die
Flächen sind aber dessen ungeachtet, als Vorrangfläche im Teilregionalplan Energie aufgenommen worden.
Nach eingehender Prüfung und Stellungnahme der Bundeswehr, hat die Stadt Naumburg inzwischen ihr Vorhaben am Langen Wald aufgegeben. Ein beteiligter Privatwaldbesitzer hat noch keine
Entscheidung darüber getroffen, ob er an den Plänen zum Bau einer WKA festhält.
Mittlerweile liegt aber beim Regierungspräsidium Kassel ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Bau von Windkraftanlagen in Waldeck,
Gemarkung Netze, vor. Der vor genannte Antrag nach § 9 BImSchG bezieht sich auch auf die abschließende Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der militärischen Belange des
Luftverkehrs. Ob die Bundeswehr in diesem Verfahrens-Stadium überhaupt eine verbindliche Aussage trifft und wie diese ggfs. ausfällt ist völlig offen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange liegt auch der Gemeinde Edertal eine Anfrage vor.